Paarberatung & Familienmediation

Der Begriff „Mediation" kommt aus dem Englischen und bedeutet „Vermittlung".

 

Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren und stellt eine Alternative zum herkömmlichen Rechtsstreit dar. Sie ist überall dort anwendbar, wo die Konfliktparteien damit einverstanden sind, mit Hilfe eines qualifizierten allparteilichen Dritten (dem/der MediatorIn), ein für alle Beteiligten annehmbares und befriedigendes Ergebnis eigenständig und selbstverantwortlich zu erarbeiten.

Es werden - im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren - nicht nur rein rechtliche Aspekte beachtet, vielmehr stehen die Interessen der Beteiligten im Vordergrund und nicht die Positionen, rechtliche Aspekte oder Macht.

Das Mediationsverfahren ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren zeitsparender und kostengünstiger. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten.

Die MediatorInnen haben dabei keinerlei Entscheidungsbefugnis, sie unterstützen lediglich die Parteien auf der Suche nach maßgeschneiderten Lösungen, wobei die Konfliktparteien letztendlich entscheiden, ob die gemeinsam entwickelte Lösung soweit ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht, dass der Konflikt beigelegt werden kann. Die Konfliktparteien allein sind für die Lösung verantwortlich.

 

Die MediatorInnen sorgen für die optimalen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, damit Konflikte bearbeitet werden können. Sie sind neutral, unabhängig, allparteilich (d.h. alle Beteiligten werden gleichbehandelt) und verschwiegen. Die Gespräche sind vertraulich. MediatorInnen geben keine Inhalte bzw. Auskünfte an Außenstehende weiter (z. B. Gericht).

 

Ihre Aufgabe ist es, die Konfliktparteien dabei zu unterstützen, miteinander ins Gespräch zu kommen, deren Gesprächsbereitschaft aufrecht zu erhalten, auf eine friedliche, faire und offene Kommunikation zu achten, den Einigungsprozess zu fördern, die Anteile der Beteiligten am Konflikt zu benennen und zu analysieren, den Mediations-Prozess zu leiten und die von allen akzeptierte Lösung auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.

 

Die Konfliktparteien erarbeiten selbständig Vereinbarungen und Lösungen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden müssen und die Interessen aller berücksichtigt - ohne Einflussnahme von Seiten des Mediators/der Mediatorin. Die MediatorInnen sind nicht befugt, zu werten, zu urteilen oder Entscheidungen zu treffen.

 

Der Konflikt wird von allen Seiten „beleuchtet" und bearbeitet. Lösungen werden gesammelt, gemeinsam untersucht und bewertet, wodurch die Entwicklung einer Lösung gefördert wird, mit der letztendlich auch alle Konfliktparteien einverstanden sind.

Mediation bietet die Möglichkeit, in einer wertschätzenden Atmosphäre Konflikte kreativ zu bearbeiten - dies ist von besonderer Bedeutung, wenn es auch nach dem Verfahren noch notwendig ist, konstruktiv miteinander auszukommen (z. B. bei der Trennungs- und Scheidungsmediation).

 

Das außergerichtliche Mediationsverfahren kann jedoch nicht im „rechtsfreien" Raum und nicht ganz unabhängig vom juristischen System geschehen (Gesetzlichkeitskontrolle).

 

Voraussetzungen Mediation:

 

·   absolute Freiwilligkeit aller Beteiligten,

·   Bereitschaft aller Beteiligten, am Mediationsprozess mitzuwirken und Einbeziehung aller Konfliktparteien

·   Interesse an der gemeinsamen Konfliktlösung,

·   jeder Beteiligte muss die Chance erhalten, seine Interessen, Bedürfnisse und Wünsche auszudrücken,

·   Alle Konfliktparteien müssen sich bereit erklären, alle sachlichen Daten bzw. relevanten Fakten zur Verfügung zu stellen und müssen zu Beginn der Mediation über die gleichen Informationen verfügen.

·   Positionen, Macht und Einfluss dürfen keinen Einfluss auf das Verfahren haben,

·   Vertraulichkeit, Respekt und Fairness während des Mediationsprozesses,

·   Eine entwickelte Lösung im Rahmen des Mediations-Verfahrens ist erst dann bindend, wenn alle Beteiligten mit der Lösung einverstanden sind.

·   Der Mediations-Prozess kann von allen Beteiligten jederzeit beendet werden.

 

Sinn der Mediation:

 

·  Zukunftsorientierte Lösungen von Interessen und Konflikten, die alle Beteiligten zu „Gewinnern" machen sollen, sog. „win-win-solution" - d.h. dass alle Beteiligten mit dem Gefühl, etwas „dazugewonnen" zu haben und mit möglichst großem Gewinn den Mediations-Prozess beenden.

·  Der Kommunikation der Konfliktpartner wird im Laufe des Mediationsverfahrens besonders viel Augenmerk geschenkt, da die persönliche Verständigung und der wertschätzende Umgang miteinander den Weg für die zukünftige Beziehungsgestaltung bzw. Arbeitskooperation ebnen kann.

·  Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen und Gefühle auszudrücken, mit dem Ziel, dass alle Konfliktparteien mehr Verständnis, Akzeptanz und Respekt den anderen Parteien gegenüber aufbringen können.

·  Mediation schafft die Möglichkeit, einen sachlichen Konflikt auf freiwilliger Basis und im persönlichen Gespräch mit Hilfe einer neutralen Person (dem Mediator/der Mediatorin) eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen, indem die Konfliktpartner eigene Entscheidungen und Lösungen miteinander entwickeln und beschließen.

 

Wie läuft Mediation ab?

 

Die Mediation verläuft in einzelnen Schritten, die aufeinander aufbauen, die Konfliktthematik immer näher be- bzw. durchleuchten und letztendlich zur Lösung des Konflikts führen. Jeder Schritt widmet sich einer ganz speziellen Thematik, wobei bestimmte Punkte besprochen bzw. Fragen geklärt werden.

Nachfolgend die 5 Schritte des Mediationsverfahrens, mit den Themen und Fragen, die darin zur Sprache kommen können (Beachten Sie jedoch: Dies ist ein Modell, welches das Mediations-Verfahren veranschaulichen soll - Konfliktverfahren in der Realität können natürlich davon abweichen!):

 

1. Einführendes Vorgespräch:

 

- Was ist das Ziel und der Zweck der Mediation?

- Beschreibung der Vorgehensweise, des Verfahrens der Mediation

- Festlegung von Prinzipien und Verhaltensregeln

- Erläuterung der Rolle des Mediators/der Mediatorin

- kurze Konfliktdarstellung

- Prüfung, ob Mediation zweckmäßig für die Lösung des Konflikts ist

- Festlegung der Kosten für das Mediationsverfahren

- Entschluss beider bzw. aller beteiligten Parteien, dass eine Mediation durchgeführt werden soll

 

2. Konfliktdarstellung und Sammlung von Themen, Tatsachen und Hintergründen

 

- Themenbereiche des Konflikts werden erarbeitet

- Offenlegung von Zahlen und Fakten

- Problem- und Streitpunkte werden gesammelt

- Sichtweisen der einzelnen Konfliktparteien werden dargestellt

- Gefühle, Wünsche und die Interessen der Konfliktparteien können zum Ausdruck kommen

- Abbau der emotionsgeladenen Stimmung

- Konfliktmuster werden „durchleuchtet"

- „Spiegelung" der Standpunkte, Zusammenfassung des Gehörten durch den Mediator/die Mediatorin.

 

3. Konflikterhellung - Suche nach möglichen Konfliktregelungen

 

- Versuch, Respekt und gegenseitige Akzeptanz zu fördern

- Wo liegen die wirklichen Probleme und Interessen?

- Verstehen der unterschiedlichen Sichtweisen

- Herausarbeitung der Unterscheide und Gemeinsamkeiten

- Sammeln der Bedürfnisse und Lösungswünsche der Parteien

- Sammeln von Vorschlägen und Lösungsmöglichkeiten

- Entwicklung von Ideen für die Konfliktlösung

 

4. Suche nach Lösungsmöglichkeiten - Verhandeln - Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung der Konfliktregelung(en)

 

- die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien sollte wiederhergestellt sein,

- neue, kreative Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen wird wieder möglich,

- „Ideen-Brainstorming" - gemeinsam werden kreative Ideen gesammelt und der Weg für neue Verhaltensmuster geebnet,

- Entscheidungskriterien werden aufgestellt,

- welche Lösungsmöglichkeiten entsprechen den Bedürfnissen der einzelnen Parteien?

- Arbeit an der Lösung der (Sach-)Probleme,

- Erforschung von Lösungsmöglichkeiten und Herausarbeitung jener Lösung, welche für alle Konfliktparteien gewinnbringend sein könnte,

- beste Lösung wird ausgewählt und verhandelt,

- Umsetzungsmöglichkeit der Lösung wird geprüft,

- Vergleich der vereinbarten Lösung mit einer potentiellen gerichtlichen Lösung

- Einigung auf die beste Lösung, die von allen Beteiligten akzeptiert wird (Konsens!) und allen einen Gewinn bringt („win-win-solution").

- Beschreibung der verhandelten Lösung in einem Protokoll (Memorandum)

 

5. Vertragsabschluss - rechtliche Überprüfung

 

- schriftliche Vereinbarung wird ausgearbeitet

- Vertragsentwurf sollte durch Berater/Anwalt geprüft werden

- Unstimmigkeiten, Benachteiligungen und Auslassungen werden in der schriftlichen Vereinbarung korrigiert

- endgültiger Vertragsabschluss und gegebenenfalls rechtliche Überprüfung

- Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung von allen Beteiligten

 

Nachbetreuung - Vollzugsüberprüfung:

 

- je nach Vereinbarung (von einmalig bis zur ständigen Betreuung über einen Zeitraum hinweg)

- Prüfung: Können die Vereinbarungen, die im Mediationsverfahren erarbeitet wurden, in der Realität umgesetzt werden?

- Ist das erarbeitete Konfliktlösungsverhalten auch bei tatsächlichen

Kommunikationsproblemen und/oder Konfliktsituationen erfolgreich und brauchbar?

- der Mediator/die Mediatorin fungiert in dieser Phase weiterhin als AnsprechpartnerIn

- die Nachbetreuung geht zu Ende, wenn sich die ehemaligen Konfliktparteien an die Vereinbarung gewöhnt haben und sich herausgestellt hat, dass diese realitätstauglich ist und Konflikte ohne Unterstützung von außen wieder gelöst werden können.